Liegt eine Verschwörung zwischen den Schweizer Gerichten und der Schweizerischen Bundesanwaltschaft vor?

Die Schweiz, ein Steuerparadies und legaler sicherer Hafen für Kriminelle, aber die Hölle für Informanten

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Rudolf Elmer.

29 Juli 2020 –
Einleitung von Lucy Komisar

Der Schweizer Whistleblower Rudolf Elmer erzählt die Geschichte seines 15-jährigen Rechtsstreits gegen Schweizer Richter und Staatsanwälte und die Schweizer Bank Julius Bär wegen deren Vorwürfen, er habe das Schweizer Bankgeheimnis verletzt. Diesen Monat reichte er eine Befangenheitsklage gegen den Präsidenten der Schweizerischen Strafrechtsabteilung ein, die den Fall hinausgezögert hatte und im Sinne der Bank mit ihr kooperiert haben muss. Die Beweise zeigen, dass die Cayman Bank für sich und ihre Kunden in massive Finanzkorruption, Steuerhinterziehung und Geldwäscherei verwickelt war.  

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Michael Lauber.

Und am 27. Juli 2020 trat Bundesanwalt und Chefankläger Michael Lauber zurück. Dessen Department hatte sich auch mit dem Fall Elmer beschäftigte, und nun liegt eine Anzeige betreffend diverse Straftaten gegen den Bundesanwalt im Raum.

Nachdem das den Bundesanwalt beaufsichtigende Aufsichtsorgan erklärt hatte, der Bundesanwalt habe seine Amts- und Rechtspflichten schwerwiegend verletzt und durch sein Verhalten dem Ansehen der Bundesanwaltschaft und der Schweiz geschadet.

Elmer untermauert seine Vorwürfe in seinem Fall mit den unten aufgeführten Einzelheiten.

Es wurden zwei europäische Dokumentarfilme über den Fall Elmer/Schweizer Bankgeheimnis gemacht. Hinweise hierzu am Ende dieses Artikels.

Hier ein kurzer Videoclip der Deutschen Welle, damit Sie Ruedi Elmer kennenlernen können. (Geschichte auf englisch und französisch.)

Nachfolgender Kommentar von Rudolf Elmer
Zürich, 29. Juli 2020

Ich war der Chief Operating Officer, der von 1994 bis 2003 die Cayman Islands-Tochtergesellschaft Julius Baer Bank and Trust Company Ltd., Cayman Islands leitete. Die Julius Bär Holding AG kontrollierte der die Cayman Bank und auch die Julius Bär Bank & Co. AG, Zürich, eine Schweizer Privatbank. Ich wurde von der Cayman Bank gefeuert, und in der Folge stellte ich den amerikanischen, schweizerischen, deutschen, belgischen und brasilianischen Behörden die Unterlagen der Offshore-Tochtergesellschaften der schweizerischen Holding Gesellschaft zur Verfügung, die detaillierte Beweise für massive Geldwäsche und Steuerhinterziehung in hunderten von Millionen enthielten.

Darunter befanden sich auch groŸe Hedge- und Private-Equity-Fonds, die Geschäfte von den Kaimaninseln aus vortäuschten, obwohl sie in Wirklichkeit in den Handelsabteilungen der Bank in Europa und Amerika stattfanden. Dadurch wurden den Ländern Millionen an Steuern vorenthalten. Dazu gehörte auch Teil des Vermögens des mexikanischen Generals Arturo Acosta Chaparro, der im Jahr 2000 wegen Verbindungen zum Drogenkartell von Ju¡rez inhaftiert wurde. Ein Vermerk in seiner Akte: Wir können den Klienten nicht in seinem Heimatland anrufen.

Solche Enthüllungen haben die Schweizer Behörden jedoch nicht zum Handeln veranlasst.

Etwa 2005 sandte die Eidgenössische Steuerbehörde, die ich bereits 2004 informiert hatte, in Kenntnis dessen, dass die Staatsanwältin in Zürich Daten von Julius Bär Cayman beschlagnahmt hatte, ein Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft. Erst im März 2006 teilte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit, dass sie über das Ersuchen nicht entscheiden könne und verwies den Fall an die Zürcher Steuerkommission II, ein politisches, kantonales Gremium.

Bis dahin hatte ich Julius Bär der Steuerhinterziehung, der Geldwäscherei, der Nötigung, der Verfolgung meiner Familie durch die Privatdetektive von Julius Bär und E-Mails mit Morddrohungen wie Rudy, wenn du über Geschäfte von Julius Bär sprichst, werden wir deine Tochter töten beschuldigt.

Ich habe mich auch mit meiner Geschichte an diverse Schweizer Medien gewandt, doch darüber wurde nicht berichtet bzw. etwas von den Behörden gegen die potentiellen Täter unternommen. Im Gegenteil, sie wurden mit Nichteintretensverfügungen, Einstellungen von Strafverfahren, keine mediale Berichterstattung über Julius Bärs dubiose Tätigkeiten in der Karibik  usw. geschützt.

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Rudolf Elmer.

Vergeltung

Aber es gab jedoch Vergeltungsmänahmen. Vergeltungsmassnahmen gegen meine Familie und mich. Ich wurde 2005 unter dem Vorwurf verhaftet, gegen das Schweizer Bank- und Geschäftsgeheimnis verstoŸen zu haben. Mir wurde vorgeworfen, ich habe versucht, Julius Bär-Beamte zu zwingen, indem ich gedroht habe, Einzelheiten über die Offshore-Konten auf den Kaimaninseln bekannt zu geben. Ich verbrachte deshalb 30 Tage in Einzelhaft und wurde dann mit den hängigen Anklagen Ende Oktober 2005 freigelassen.

Die mir vorliegenden Beweise gegen die Bank waren jedoch belastend und mehr als nur verdächtig. Im Februar 2006 trat Christoph Hiestand, General Counsel der Julius Bär Gruppe, an mich und meine Anwältin heran, um mir und meinem Anwalt 400’000 Dollar für mein Schweigen und die Rücknahme aller gegen mich erhobenen Klagen anzubieten. Die Bank würde veranlassen, dass der Staatsanwalt den Fall zu den Akten lege und archiviere. Ich lehnte das Angebot ab, weil es bedeutet hätte, für den Rest meines Lebens zu schweigen. Ich habe nie solche Geschäfte mit Kriminellen gemacht.

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Im Jahr 2008 etwa von Januar bis Oktober, in der Hoffnung, die internationale Aufmerksamkeit auf den noch anhängigen Rechtsfall «Schweizer Bankgeheimnisverletzung » und die Missbräuche des Offshore-Bankensystems zu lenken, habe ich einen kleinen Teil der Daten von Julius Bär Cayman über WikiLeaks der –ffentlichkeit zugänglich gemacht. Julius Bär reagierte mit einem Antrag vor einem US-Gericht und beantragte eine einstweilige Verfügung, um WikiLeaks zu zwingen, seine in den USA gehostete Website zu schliessen.

Der amerikanische Richter gab dem Antrag der Bank zunächst statt, was zu einem Sturm der Medienberichterstattung und Empörung bei Gruppen für Redefreiheit und bürgerliche Freiheiten (1st Amendement of the USA of Free Speech and Free Press) führte und machte damit WikiLeaks weltweit bekannt. Nach diesem Rückschlag überdachte der Richter die einstweilige Verfügung gegen WikiLeaks und hob sie umgehend auf.

In der Zwischenzeit entschied die Zürcher Steuerbehörde d.h. die Steuerrekurskommission II am 28. September 2006, dass die Eidgenössische Steuerbehörde und andere Steuerbehörden die Daten nicht untersuchen dürfen, weil ich das Schweizer Bank- und Geschäftsgeheimnis verletzte und die Daten damit gestohlen habe, auf die ich rechtlich keinen Anspruch hätte. Dieser Entscheid war strategisch, um die Zürcher Bank zu schützen. Wenn zum Beispiel die Steuerbehörden anderer Länder an die Schweiz mit der Bitte um Rechtshilfe in Steuerfragen im Zusammenhang mit JB herangetreten wären, wäre die Schweizer Antwort die Daten wurden gestohlen gewesen, und wir können nicht kooperieren und keine Rechtshilfe leisten (œbergabe und Bereitstellung der Daten). Rechtlich gesehen waren die Daten damit eine vergiftete Frucht, die in keinem Gerichtsverfahren verwendet werden durften. Das erwies sich als falsch, da ich als Chief Operating Officer und Compliance Officer ein gesetzliches Recht auf die Verwaltung der Daten hatte. Es war damit eine politische Entscheidung der Zürcher Steuerbehörde, um das geltende Recht auszuhebeln und Julius Bär Zürich zu schützen. 

Man muss wissen, dass die Schweizer Steuerpolitik vorwiegend bei Grosskonzernen und der Finanzwelt in Zürich tatsächlich gemacht wird. Zürich ist der Sitz der wichtigsten Schweizer Steuer- und Rechtsexperten, die indirekt bestimmen, was zum Beispiel die Eidgenössischen Steuerverwaltung machen darf und was nicht wie der vorliegende Fall zeigt.

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Basierend auf den von WikiLeaks veröffentlichten Informationen hat die Zeitung Guardian UK zwei wichtige Berichte über die Daten und Cayman Sachverhalt der Bär Bank veröffentlicht. Diese Berichte verliehen mir internationale Glaubwürdigkeit. Für viele Menschen war ich nicht mehr ein rachsüchtiger Bankier, der behauptete, zu Unrecht entlassen worden zu sein. Ich war ein Informant, der die Wahrheit der Zivilgesellschaft offenlegte.

Die Beweise

Der Guardian berichtete (Text übersetzt aus dem englischen Originaldokument):

  • Einige Dokumente beziehen sich auf einen griechischen Reeder, der 26,5 Millionen Dollar in einen Trust investierte. Die Zahlungen scheinen ohne Wissen der Treuhänder ausgeführt worden zu sein. Der Reeder soll Briefe geschrieben haben, die sich auf den Trust beziehen und es sich um ein persönliches Bankkonto handle. Der Trust scheint das Schifffahrtsgeschäft des Settlors [des Gründers] zu finanzieren, heiŸt es in einem Memo. Ein anderes Memo spricht von einem Risiko, dass die Struktur als Scheinstruktur betrachtet werden könnte.
  • Ein Memo eines britischen Finanziers, der instruiert, keine Nachricht auf seinem Anrufbeantworter zu hinterlassen für den Fall, dass die Bänder von den Behörden beschlagnahmt werden.
  • Ein Memo über die Angelegenheiten eines britischen Börsenmaklers, von dessen Trustvermögen unverblümt gesagt wurde, dass es nicht deklariertes Geld enthalte.
  • Befürchtungen unter Julius Bär-Mitarbeitern, dass wir Anlageanweisungen ohne wirkliche Prüfung absegnen in Bezug auf einen Trust, der von einem in London ansässigen südamerikanischen Finanzier eingerichtet wurde.
  • Verdacht, ein deutscher Geschäftsmann habe eine Yacht verkauft, die seinem Trust gehörte und nur der Trustee darüber verfügen kann und nicht er, um einen Teil des Geldes für sich selbst einzustecken.
  • Eine Akte, die den Unterlagen der deutschen Behörden vorgelegt wurde, betrifft einen Trust namens Moonstone, der auf Anweisung der Anwaltskanzlei von Dr. Thomas Bär, ehemaliger Präsident der Julius Bär Holding AG, im Namen eines Mannes namens Dr. Schuler eröffnet wurde. Mitarbeiter auf den Kaimaninseln hatten keinen Reisepass für Schuler und keine Möglichkeit zu erfahren, wer er tatsächlich war. Sie waren auch nicht in der Lage, die Herkunft der Gelder zu überprüfen. Dr. Bär sagte, dass er nicht über diesen Fall sprechen könne, da er an die anwaltliche Schweigepflicht gebunden sei.
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Gian Trepp.

Der investigative Journalist Gian Trepp schrieb darüber 2006 in der unabhängigen Zeitung WOCHENZEITUNG (unabhängig, weil er weder einer politischen Partei oder Vereinigung noch einem Medienunternehmen angehörte).

Seine Geschichte bezog Dr. Pietro Supino mit ein, der damals für die Anwaltskanzlei Bär & Karrer arbeitete und der Convenient Settlor des Moonstone Trusts war. (Settlor ist die Person, die das Vermögen auf einem Trust einbringt).

Supino, damals bereits Präsident der Tamedia, dem zweitgrössten Schweizer Medienkonzern, schrieb in einer in der Wochenzeitung veröffentlichten Erklärung, dass er als Angestellter der Anwaltskanzlei nur die Anweisungen von Dr. Bär in Bezug auf den Moonstone Trust ausführte. Er und Dr. Jan Belinski, Sprecher der Familie Julius Bär, versuchten, Trepp später dazu zu bringen, den Artikel zurückzuziehen mit dem Argument, dass ich ein Krimineller sei und er sich nicht auf meine Daten verlassen könne, aber Trepp weigerte sich. Trepp sagte mir, er halte den Artikel für korrekt und als unabhängiger Journalist würde er nicht das tun, was die Mächtigen von ihm wollten.

  • Ich hatte auch noch mehr Kopien von schriftlichen Notizen zu Kundendokumenten, die deutlich machten, dass die Bankiers wussten, dass sie illegale Handlungen unterstützten.
  • Ken Richardson (im Vereinigten Königreich wegen Brandstiftung inhaftiert) gab es eine Notiz: Trusts sollten für US-Steuerzwecke nur als Eigentum einer anderen Person behandelt werden. »
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Mario Arturo Acosta Chaparro.
  • Der Trust von Arturo Acosta Chaparro; Wir können den Kunden nicht in seinem Heimatland anrufen. Acosta war ein General der mexikanischen Armee, der der Verantwortung für Hunderte von verschwundenen Menschen während Mexikos schmutzigem Krieg in den 1970er Jahren beschuldigt wurde. Er wurde im Jahr 2000 wegen Verbindungen zum Drogenkartell von Ju¡rez inhaftiert, aber 2007 aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen. Er wurde 2012 erschossen.
  • Kunde Richard Kimber, ein britischer Börsenmakler, dessen Trustvermögen nicht deklariertes Geld enthalten soll. Er wurde daraufhin vom Obersten Gericht beschuldigt, Trusts dazu benutzt zu haben, Geld von seiner Frau gestohlen zu haben.
  • Ken Richardson: Hinterlassen Sie keine Nachricht auf dem Anrufbeantworter des britischen Kunden für den Fall, dass die Bänder von den Behörden beschlagnahmt werden. Richardson wurde daraufhin wegen Brandstiftung inhaftiert.
  • Und eine allgemeine Notiz: Wir können diesen Vermögenswert nicht dem Trust hinzufügen, sonst würden die US-Behörden von dem Trust erfahren.
  • Wir müssen den Kredit zurückdatieren, um nicht in Probleme zu geraten.
  • Eine brisante politische Verbindung: Senatorin Roseana Sarney Trust gehörte einem Mitglied des brasilianischen Senats, Tochter eines ehemaligen Präsidenten und ein heiŸer Tipp, um bei den Wahlen 2002 selbst Präsidentin zu werden, bis sie in einem Korruptionsskandal zum Rücktritt gezwungen wurde, nachdem die Enthüllung von WikiLeaks zu einer Polizeirazzia in ihrem Haus führte, bei der 500.000 US-Dollar unerklärlichem Geld gefunden wurden.

Ich hielt es damals für angezeigt, eine Beschwerde bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft einzureichen. Am 6. Februar 2009 reichte ich bei der Schweizer Bundesanwaltschaft (Alle für Einen) eine Strafanzeige gegen die Bank Julius Bär ein, die 170 Gigabyte an Daten über die korrupten Geschäfte von Julius Bär enthielt. Ich sagte, dass ich fest davon überzeugt sei, dass ein hinreichender Anfangsverdacht auf diverse Verbrechen bestehe. Nach Schweizer Recht sind Staatsanwälte verpflichtet, solche Fälle zu untersuchen, sobald begründeter Anfangsverdacht vorliegt.

Am 20. Februar 2009 erhielt ich bereits einen einseitigen Brief des Stellvertreters der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, Ruedi Montenari, in dem er mir mitteilte, dass die Anzeige nicht weiterverfolgt werde. Eine wirkliche, detaillierte Begründung enthielt der Brief nicht.

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Glücklicherweise hatte ich das Recht als Beschuldigter auf Zugang zu allen Gerichtsakten und fand den 4-seitigen Brief, der von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft an die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Bank Julius Bär geschickt wurde! In diesem Dokumente erwähnte die Bundesanwaltschaft die Carlyle-Gruppe, David Radler, Arturo Acosta Chaparro, Roseana Sarney, Ken Richardson und andere und behauptete, dass keiner von ihnen irgendeine Verbindung zur Schweiz habe und, dass ich in meiner 21-seitigen Beschwerde angeblich nicht ausführlich genug argumentiert habe. Zu bemerken ist, dass Ich nicht in das Büro der Schweizerischen Bundesanwaltschaft eingeladen wurde, um die Daten zu erläutern. Die verdächtigen Verbrechen wurden in den zwei Berichten des Guardian UK und auf WikiLeaks jedoch veröffentlicht. Zusätzlich zu den oben beschriebenen:

  • Carlyle platzierte bei Julius Bär auf den Cayman zehn Millionen Dollar für Sultan Khalid bin Mahfouz, einen saudischen Bankier, der wegen Betrugs beim Zusammenbruch der Bank of Commerce and Credit International angeklagt war, zwei Millionen Dollar für Akram Ojjeh, der ein Vermögen mit Waffenvermittlungsgeschäften im Nahen Osten verdiente.
  • Julius Baer Trust Cayman war der Treuhänder der Carapace Ltd, die sich im Besitz von David Radler, dem langjährigen Geschäftspartner des in Ungnade gefallenen Zeitungsinhabers Conrad Black, befand. Die Kanadier Radler und Black wurden inhaftiert, weil sie ihren Aktionären Millionen von Dollar gestohlen hatten.

Trotz all diesen Informationen weigerten sich Schweizer Zeitungen und das Schweizer Fernsehen, die mir vorliegenden Beweise zu veröffentlichen, welche den Nachweis erbrachten, dass Julius Bär das internationalen Verbrechens begünstigte. Die Schweizer Medien zogen es vor, mich als Datendieb, Betrüger, Geisteskranken, Terrorist, Neonazi etc. darzustellen, um Julius Bär und den Schweizer Finanzplatz zu schützen.

Isolationshaft und Morddrohungen

Meine juristische Odyssee im Schweizer Gerichtssystem war nun auf dem Weg. Sie beinhaltete zu verschiedenen Zeiten sieben Monate Gefängnis, allesamt in Einzelhaft, sowie anhaltende Schikanen und Verfolgungen durch Schweizer Behörden. Anderseits versäumte es die Zürcher Polizei, meine Familie vor den Stalkern der Julius Bär zu schützen.

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Julian Assange und Rudolf Elmer.

Meine Probleme wurden im Januar 2011 noch verschärft, als ich Julian Assange von WikiLeaks im bekannten Frontline Club in London symbolisch zwei CDs mit angeblichen Informationen von Julius Bär überreichte. Ich machte diese Aktion, weil ich auf meinen ersten Gerichtsprozess international aufmerksam machen wollte, der in derselben Woche, am 19. Januar 2011 in Zürich begann.

Leider behauptete Assange den Medien gegenüber, er habe Daten erhalten. Tatsächlich hatte ich einem Anwalt und Verbündeten eine CD zur Verfügung gestellt, die sie WikiLeaks und dem Tax Justice Network zur Analyse übergeben sollten. Aber als ich am Gerichtstag ins Gefängnis kam, haben sie die Daten nicht ausgehändigt. Ich wurde jedoch vom Gericht für schuldig befunden, das Schweizer Bankgeheimnis verletzt zu haben, und wurde noch am selben Tag für 187 Tage in Isolationshaft gesteckt. Die Staatsanwaltschaft musste mich nach sechs Monaten freilassen, weil sechs Monate damals die Höchststrafe für die Verletzung des Schweizer Bankgeheimnis waren. Im Jahr 2010 wurde dieses Strafmass auf drei Jahre und später auf fünf Jahre erhöht.

Schliesslich hob das Schweizer Bundesgericht erst am 10. Oktober 2018 das Urteil des Zürcher Obergerichts in vollem Umfang auf und forderte die Vorinstanz auf, den Fall neu zu beurteilen.

Die Vorinstanz (Zürcher Obergericht) stellte am 29. November 2019 fest:

  1. Ich schickte im August 2005 eine Droh-E-Mail von Serfhaus, –sterreich, in der ich drohte, dass ich alle diese Daten veröffentlichen würde, wenn die Bank nicht aufhöre, die Stalking-Aktivitäten gegen meine Familie und mich einzustellen.
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Angela Merkel.
  • Im September 2006 sandte ich eine Droh-E-Mail aus Mauritius an Julius Bär Group General Counsel Hiestand: Ich werde einen Killer schicken!
  • Ich fälschte im September 2007 einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, der vom Gericht als das schwerwiegendste der drei Straftaten bezeichnet wurde.

Bei diesem gefälschten Dokument handelte es sich um einen Brief an die Bundeskanzlerin mit der Information, alle Konten bei Julius Bär, Zürich und Guernsey zu schliessen: Es ist nicht die Politik der Bank Julius Bär, Bankkonten im Ausland zu verstecken. Die letzten Zahlungen in Höhe von 1.200.000 Dollar wurden auf Nummernkonten bei der Credit Suisse getätigt. Diese Zahlungen sind verdächtige Zahlungen, welche die Bank den Behörden melden muss.

Der Brief wurde absichtlich mit vielen Fehlern verfasst. Die Bank Julius Bär würde einen solchen Inhalt niemals schriftlich an einen Kunden abgeben. Es war für mich jedoch ein Versuchsballon, um herauszufinden, ob WikiLeaks unzensierte Informationen veröffentlicht. Als WikiLeaks diesen Brief veröffentlichte, war mir klar, dass es das erste Medium war, das die Daten von Julius Bär nicht zensierte, und ich begann nun, nur noch echte Daten an WikiLeaks zu liefern. 

Ich beging die Taten 1) und 3). Tat 2) habe ich nicht begangen, aber das Gericht glaubte mir nicht, obwohl ich beweisen konnte, dass ich zum Zeitpunkt des Versands der E-Mail nicht auf Mauritius war, die E-Mail-Adresse nicht meine war und die IP-Adresse als Beweismittel überhaupt fehlte.

Diese Verurteilungen waren meine Fehler, aber nach zwei Jahren Stalking litt ich an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, was den Richtern von Dr. Ulrich Schnyder (Direktor des Universitätsspitals des Kantons Zürich), einem führenden europäischen Experten in der Forschung im Bereich der posttraumatischen Belastungsstörung, schriftlich bestätigt wurde. Ich konnte nicht anders, als meine Familie und mich selbst mit Drohungen im Sinne einer Notwehraktion zu verteidigen. Die Drohungen lauteten, dass ich 1), wenn die Verfolgung meiner Familie nicht aufhört, alle Daten veröffentlichen werde, 2) die Daten den Steuerbehörden zur Verfügung stellen werde, 3) die Polizei einschalten werde. Ich gab dies auch bei der ersten Befragung zu, als ich später von der Polizei befragt wurde.

Die Richter ignorierten die Meinung von Prof. Dr.,med. Ulrich Schnyder. Bezüglich der beiden Drohungen (2003 und 2004) und der Fälschung des Merkel-Briefs (2007) und verurteilte mich zu 14 Monaten Haft, reduziert auf drei Jahre Bewährung unter der Bedingung, dass ich nicht wegen anderer Verbrechen verurteilt werde. Mit anderen Worten, die Richter hätten mich für drei Jahre zum Schweigen gebracht. Es war klar, irgendwie mussten sie mich für etwas schuldig befinden. Der Grundsatz, dass entlastende und entlastende Umstände ermittelt und in das Urteil aufgenommen werden sollten, wurde jedoch in meinem Fall aus politischen Gründen systematisch ignoriert.

Verletzung des Schweizer Bank- und Geschäftsgeheimnisses freigesprochen

Vor allem aber wurde ich nach 13-jährigem Rechtsstreit vom Schweizerischen Bundesgericht erst am 10. Oktober 2018 endlich von der Verletzung des Schweizer Bank- und Geschäftsgeheimnisses freigesprochen.

Meine Anwältin und ich hatten seit Beginn der strafrechtlichen Untersuchung im Jahr 2005 gegenüber Staatsanwälten und Richtern darauf bestanden, dass das Schweizer Bankgeheimnis auf mich nicht anwendbar sei, da ich nicht bei der Zürcher Bank Julius Bär & Co.AG angestellt gewesen sei. Die Schweizer Bank in Zürich unterliegt dem Schweizer Recht, nicht aber die mit der Julius Bär Holding AG, Zürich verbundenen Gesellschaften auf den Kaimaninseln. Die Daten stammten von einem Treuhandbüro der Cayman Bank, einer Buchhaltungs- und Verwaltungsgesellschaft namens Julius Baer Trust Company Ltd. auf den Kaimaninseln. Sie waren somit weder durch das caymanische noch durch das schweizerische Bankgeheimnis geschützt und schon gar keine Bankdaten.

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Dr. Mark Pieth.

Nur die Zweitmeinungen der prominenten Experten Dr. Thomas Geiser (Professor an der Universität St. Gallen und Bundesrichter) und Dr. Mark Pieth (Professor für Strafrecht an der Universität Basel und ein prominenter Anti-Korruptions-Experte) machte den Richtern klar, dass es keine Möglichkeit gab, mich der Verletzung des Schweizer Bank- und Geschäftsgeheimnisses schuldig zu sprechen. Hätten die Bundesrichter den Schuldspruch der Vorinstanzen bestätigt, hätte dies bedeutet, dass das Schweizer Bank- und Geschäftsgeheimnis weltweit auf Schweizer Tochter- und Schwesterngesellschaften und Mitarbeiter, die unter lokalen Arbeitsverträgen arbeiten, wie zum Beispiel bei der Bank Julius Bär AG, New York, angewandt werden könnte. Ohne die Gutachten der beiden Schweizer Experten wäre ich für mindestens 3 ½ Jahre ins Gefängnis gewandert oder sogar für die 5 ½ Jahre, welche die Staatsanwaltschaft ursprünglich erwägt hatte.

Doch trotz der grundlosen Anklage, welche die Untersuchung einleitete, wurde ich wegen Verursachung des Strafverfahrens zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von ca. US-Dollar 350.000 verurteilt! Das Opfer wurde zur Zahlung verurteilt! Ich wurde für die 220 Tage Isolationshaft und das Verbot, in der Schweizer Finanzindustrie arbeiten zu dürfen, nicht entschädigt. Seit 2005 bin ich in der Schweiz arbeitslos.

Der Ausgang des langen Rechtsstreits ist für die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit einem ungeheuerlichen Monster-Strafverfahren mit unglaublichen Kosten verbunden: 48 Verhöre von bis zu 6 Stunden, mit Anwesenheit von Verteidiger und Staatsanwalt, 5 gerichtliche Zwangsmassnahmen, 5 öffentliche Gerichtsverfahren, insgesamt 220 Tage in Einzelhaft, 5 Hausdurchsuchungen, 70 Gerichtsentscheide, ein Siegelverfahren, 6 umfangreiche Gutachten, 7 internationale Rechtshilfeersuchen, über 2000 Seiten Gerichtsentsurteile von Richtern verfasst, 150 Bundesordner mit Dokumenten, drei Monate Spitalaufenthalt und schwere gesundheitliche Probleme. Dazu kommen mindestens 150 Millionen Dollar nicht eingezogene Schweizer Steuern aufgrund der Nutzung des Offshore-Systems auf den Cayman-Inseln durch Julius Bär.

Man sollte meinen, dass dies das Ende einer unglaublichen Odyssee in der Welt der Schweizer Justiz in meinem Heimatland ist! Nein, die Geschichte ist noch nicht zu Ende.

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Das Bundesgerichtsurteil ist nicht in Kraft, denn als Folge meiner Beschwerden (3. März 2020 und 6. Juli 2020) ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Erst nach einem endgültigen Bundesgerichtsurteil und ohne rechtliche Möglichkeit der Berufung wird das Urteil in Kraft treten.

Die spezifische Begründung der ersten Beschwerde vom 3. März 2020 bestand vor allem darin, dass der Rechtsfall 15 Jahre dauerte. Julius Bär & Co., Zürich erstattete am 17. Juni 2005 Strafanzeige und die Staatsanwaltschaften und die beiden gerichtlichen Vorinstanzen unglaubliche Fehler und Fehleinschätzungen machten. So wurde zum Beispiel kein Schweizer Bankkonto in der Anklageschrift erwähnt. Im Jahr 2011 befand mich die Vorinstanz, welche die fehlerhafte und unvollständige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft leichtfertig oder absichtlich und zudem Gerichtsakten ignorierte, für schuldig, konnte aber nicht belegen, dass ich Informationen über ein Schweizer Konto bei der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich offengelegt hatte. Deshalb musste die Anklageschrift auf Beschluss des Zürcher Obergerichts vom 19. November 2011 neu verfasst werden! Dies hatte zudem zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft im Jahr 2012 die gesamten strafrechtlichen Ermittlungen von Anfang an neu führen und weitere Beweise erarbeiten musste.

Erst 2016, elf Jahre nach der Eröffnung des Strafverfahrens, konnte das Zürcher Obergericht über die Angelegenheit Schweizer Bankgeheimnisverletzung entscheiden. Dann dauerte es weitere 2 3/4 Jahre, bis das Schweizerische Bundesgericht am 10. Oktober 2018  (Seite 46) das Urteil des Obergerichts aufhob und eine Neubeurteilung anordnete. Erst am 2. Februar 2020 erhielten meine Anwältin und ich ein neues Urteil des Zürcher Obergerichts. 

Meine Beschwerde vom 3. März 2020 wurde jedoch durch dem Bundesgerichtsurteil vom 17. Juni 2020 abgewiesen:

Am 6. Juli 2020 habe ich umgehend das Urteil des Bundesgerichts vom 17. Juni 2020 angefochten und den Präsidenten der Strafrechtsabteilung des Schweizerischen Bundesgerichts und seinen Gerichtsschreiber mit einem Antrag auf Ausschluss des Gerichtspräsidenten und des Gerichtsschreibers in den Strafsachen betreffend das Urteil 6B_280/2020 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2020 in den Vordergrund gestellt. Die Begründung war der Anschein der Befangenheit und der Voreingenommenheit der beiden Personen.

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Christian Denys.

Gemäss Artikel 30 (Abs. 1) der Schweizerischen Bundesverfassung und Artikel 6 (Abs. 1) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat jede Person das Recht, dass ihre Sache von einem unparteiischen Richter oder einer unparteiischen Richterin ohne Beeinträchtigung durch äussere Umstände oder Vorurteile verhandelt wird. Gegen diese Garantie wird verstoŸen, wenn der Anschein der Befangenheit oder die Gefahr einer Befangenheit besteht. Meine Beschwerde zeigt, dass beim Präsidenten des Gerichts, Christian Denys, und dem Gerichtsschreiber, Dr. Andreas Traub, in meinem Fall diesen Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit vorliegt.

Meine gerichtliche Odyssee von nun 15 Jahren ist eine mühsame aufgrund einer  kriminellen Strategie des Systems, um mich und meine Familie in den sozialen, finanziellen und beruflichen Tod zu stürzen und zu zeigen, dass jeder Hinweisgeber in der Schweiz vernichtet wird. Wagen Sie es nicht, zum Whistleblower zu werden, oder wir werden Ihre Karriere zerstören. Die Anzeige eines Finanzdelikts von mächtigen Organisationen in der Schweiz ist in sich selbst ein Verbrechen!

Wenn es den Behörden, die mich ins Visier genommen haben, darum ginge, Verbrechen zu verfolgen, anstatt Kriminelle zu schützen, hätte ich ein wichtiger Zeuge sein können, in erster Linie gegen die Julius Bär Gruppe selbst, weil sie die Cayman-Inseln als Vehikel zur Steuerhinterziehung und -umgehung etc. benutzte. Und dann gegen andere Schweizer Bürger und private Vermögensverwalter, die für ihre Kunden Cayman-Fonds aufgelegt haben, um dubiose Zwecke zu erfüllen.

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Bank in Cayman-Inseln.

Wie die Julius Bär Bank die Schweiz um Millionen betrog

Das ist der Modus Operandi wie Julius Bär Bank & Co. AG, Zürich, die Schweiz betrog. Die Bank platzierte Kundengelder in Milliardenhöhe bei der Kaiman-Bank, welche diese Gelder in Aktien und Obligationen investierte. Das gesamte Bär-Gruppen-Portfolio wurde von Zürich aus von den drei wichtigsten Händlern der Julius Bär Gruppe verwaltet. Der auf den Cayman-Inseln nicht versteuerte Gewinn aus diesen Geschäften der Bank wurde anschliessend über den Dividendenkanal an die Schweizer Julius Bär Holding AG zurückgeführt, die in der Schweiz steuerfrei war. Dies verstösst gegen das geltende Gesetz, wonach Steuern dort zu entrichten sind, am Ort da die Entscheidungen getroffen werden und nicht am Ort, wo die Buchhaltung geführt wird d.h. im Offshore-Zentrum Cayman Islands.

Ein weiteres Konstrukt war, dass eine Verwaltungsgesellschaft auf den Kaimaninseln die Entscheidungen über die Geschäfte für Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds angeblich traf, denn wenn die Entscheidungen auf den Kaimaninseln getroffen werden, wird die Performancegebühr von bis zu 20% des Gewinnes steuerfrei offshore vereinnahmt. Es gab Performancegebühren in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar, die steuerfrei verdient wurden. Die Verwaltungsgesellschaft auf den Kaimaninseln war jedoch nur ein Fake Investment Manager.

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CREINVEST structure

Ich war als Hedge-Fonds- und Private-Equity-Investment-Manager auf den Cayman-Inseln dargestellt. Ich war jedoch Buchhalter und kein ausgebildeter Händler und war zu weit vom Marktplatz entfernt, um wirklich effektiv zu handeln. Ich habe keine Kauf- und Verkaufsentscheidungen für diese Fonds getroffen, ich habe diese rückwirkend nur bestätigt. Der Nettowert (verwaltete Vermögenswerte) in der Kaiman-Struktur insgesamt belief sich etwa 6 Milliarden US-Dollar.

Wenn man einen Hedge-Fonds betreibt, handelt man hauptsächlich mit Derivaten, um bis zu 200 Käufe- und Verkäufe pro Tag über den automatischen Handel abzuwickeln. Um das Handelsrisiko etc. zu berechnen, benötigt man ein Risikomanagement-Tool wie das damals sehr bekannte Monte-Carlo-Modul. Es war extrem komplex und hoch mathematisch. Mir fehlten die erforderlichen mathematischen Kenntnisse, um es zu nutzen, und ich hatte nicht einmal die Software in den Caymans!

Hedge- und Private-Equity-Fonds wurden von der Schweiz aus strukturiert, wobei nur die Buchhaltung auf den Kaimaninseln geführt wurde. Derivatgeschäfte, die angeblich von den Kaimaninseln aus an der New Yorker, Londoner oder sogar der Schweizer Börse getätigt wurden, wurden alle von den Trading Desks in New York, London oder Zürich entschieden und ausgeführt. Ich habe die Investitionen lediglich als Direktor der Investment-Manager-Gesellschaft des Hedgefonds rückwirkend genehmigt. Tatsächlich war ich ein Fake Investment-Manager für Hedge- und Private-Equity-Fonds. Die Fonds hinterzogen somit Steuern dort wo das Trading tatsächlich stattfand.

Doch anstatt aufgefordert zu werden, den schweizerischen Behörden dabei zu helfen, groŸe Gauner und Steuerhinterzieher zu fangen, die das Schweizer und das Bankgeheimnis der Kaimaninseln nutzten, wurde ich strafrechtlich verfolgt und zunächst verurteilt, weil ich angeblich das Schweizerische Bankgeheimnis verletzt hatte. Der Entscheid der Zürcher Steuerkommission II, dass die Cayman-Daten nicht für die Strafverfolgung und Steuerfahndung in der Schweiz verwendet werden dürfen, diente dem Schutz von Personen und Organisationen, die das Schweizer Steueroasen-System ausnutzen. Als Chief Operating Officer und Compliance Officer hatte ich jedoch das Recht, auf die Daten zuzugreifen und über sie zu verfügen. Deshalb konnte ich sie nicht im Sinne des Gesetzes gestohlen zu haben, was erst später durch das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 10. Oktober 2018 bestätigt wurde. Da die Daten nicht illegal beschafft wurden, hätten Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften mit den Daten ermitteln können. Wenn sie es gewagt hätten, die Schweizer Bankkorruption aufzudecken und nicht zu schützen.

Schweizer Justizbehörden und echte Kriminelle

Man muss sich fragen, ob die Schweizer Strafjustiz in Fällen wie dem Betrug, der Veruntreuung und der Geldwäscherei, die von Gianni Infantino, Präsident des internationalen Fussballverbandes FIFA, angeblich organisiert wurden, und dem untadeligen Verhalten des Schweizer Chefanklägers Michael Lauber, der sich während der Ermittlungen heimlich mit Infantino traf, die beide Gegenstand von Strafanzeigen sind, das Gesetz durchsetzen kann (oder überhaupt will).

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Die Sachlage wirft Fragen zum sogenannten Sommermärchenprozess gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Urs Linsi auf, die zeigten, dass kein politisch bedeutsames Strafverfahren in der Schweiz  innerhalb der gesetzlichen Frist abgeschlossen werden kann.

Der DFB organisierte die FuŸballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Der international bekannte Strafprozess um dubiose Millionenzahlungen im Vorfeld der Spiele sollte für die Schweizer Ermittler ein Prestigefall werden, der jedoch ein Debakel der Drecksarbeit und Verstrickungen mit FIFA-Chef Gianni Infantino hinterliess. Die Verzögerung des Gerichtsprozesses könnte als Absicht gesehen werden, um gewisse bekannte Personen, aber auch den Ruf der Schweiz zu schützen. Kein Prozess, keine Probleme, kein Reputationsschaden. Es wäre ein Albtraum gewesen, feststellen zu müssen, dass die FIFA eine kriminelle Organisation sein könnte!

Bankkorruption – HSBC, Crédit Suisse, Cum-Ex

Ein weiteres markantes Beispiel dafür, wie die Mächtigen in der Schweiz geschützt werden, ist die Vereinbarung, besser ein «Deal », der HSBC über die Geldwäscherei. HSBC zahlte den Genfer Behörden 40 Millionen Schweizer Franken (43 Millionen US-Dollar), um eine Geldwäschereiuntersuchung bei ihrer Schweizer Privatbank zu regeln. Es ging nicht um die Beihilfe zur Steuerhinterziehung, sondern um Geldwäsche, die eine schwere Straftat ist und oft mit Kapitalverbrechen in Verbindung steht. Die Schweizer Behörden nahmen das Geld jedoch an, um eine Untersuchung abzuschliessen, die möglicherweise Kapitalverbrechen ans Licht gebracht hätte.

Dann gibt es den Genfer Vermögensverwalter Alain Driancourt, der verurteilt wurde, weil er bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften und Konten bei der Credit Suisse und EFG International, einer Genfer Privatbank, geholfen hat, die Herkunft des Geldes und den Besitz von Konten zu verschleiern. Er erhielt eine lächerliche Bewährungsstrafe und zahlte letztendlich nur 1`000 US-Dollar Gerichtskosten.

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Der Steuerbetrug durch Cum-Ex, ein 60-Milliarden-US-Dollar-Programm von europäischen Banken, Aktienhändlern und Anwälten. Während Deutschland zwei in den Betrug verwickelte Banker und eine Basler Bank, J. Safra Sarsin, vor Gericht brachte. Die Personen kooperierten und erhielten Bewährungsstrafen, wobei einer von ihnen zur Zahlung von 16 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, um seine Gewinne zu abzuschöpfen, weil, so der Staatsanwalt, der gröŸte Steuerraub in der deutschen Geschichte nicht von zwei Personen, sondern von Hunderten von Menschen durchgeführt wurde. Die Bank musste 56,5 Millionen US-Dollar an einen deutschen Drogeriemarktkettenbesitzer zahlen, der ein Opfer des Betrugs war. Wegen der Verjährung kann ein GroŸteil des gestohlenen Geldes den Tätern nicht mehr entzogen werden.

Anstatt nach den Tätern zu fahnden, verfolgte die Schweiz drei Whistleblower – einen Anwalt, der den Ladenkettenbesitzer vertrat – wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und einen weiteren wegen Wirtschaftsspionage, was eine längere Strafe nach sich zieht! Die drei erhielten Bewährungsstrafen und gehen dagegen in Berufung. Auf Bewährung, weil es sich um eine erstmalige Verurteilung und nicht um ein Kapitalverbrechen handelt. Auf der anderen Seite benötigte das Gericht eine Strafe, weil die drei sonst enormen Entschädigungen fordern könnten, auch von einem Informanten, der vier Monate in Einzelhaft gehalten wurde. Die Schweizer Staatsanwaltschaft leitete keine Ermittlungen gegen die Bank J. Safra Sarasin ein.

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Die Schmiergelder von Petrobras (der brasilianische –l- und Gaskonzern).

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat 2015 Ermittlungen aufgenommen, und erst kürzlich (Ende 2019) hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben.

Es hat immer noch kein Gerichtsverfahren stattgefunden und man fragt sich, warum Durchsuchungen in den beiden nicht identifizierten Schweizer Finanzinstituten, die angeblich beteiligt sein sollen, nicht durchgeführt wurden. Gemäss einer Medienmitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA handelt es sich dabei auch um Julius Bär. Im Februar gab die FINMA unter der œberschrift Schwere VerstöŸe gegen die Geldwäscherei bei Julius Bär bekannt.

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass Julius Bär bei der Bekämpfung der Geldwäscherei zwischen 2009 und Anfang 2018 deutlich zu kurz gekommen ist. Die Mängel entstanden im Zusammenhang mit mutmasslichen Korruptionsfällen im Zusammenhang mit dem –lkonzern PDVSA und dem Weltfussballverband FIFA und führten zu einem Vollzugsverfahren seitens der FINMA, das nun abgeschlossen ist. Die FINMA hat Julius Bär beauftragt, wirksame Massnahmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung der Geldwäscherei zu ergreifen und die bereits eingeleiteten Massnahmen rasch abzuschliessen. Zudem muss Julius Bär die Art und Weise der Rekrutierung und Führung von Kundenberatern ändern sowie die Vergütungs- und Disziplinarpolitik anpassen. Auch der Verwaltungsrat muss seinen Verantwortlichkeiten im Bereich der Geldwäscherei mehr Aufmerksamkeit widmen. Darüber hinaus ist es Julius Bär untersagt, grosse und komplexe Akquisitionen durchzuführen, bis das Unternehmen wieder vollumfänglich gesetzeskonform ist. Schliesslich wird die FINMA eine unabhängige Revisionsstelle ernennen, die die Umsetzung der oben erwähnten Massnahmen überwacht.

Es gibt noch viel mehr.

Die Schweiz akzeptierte ein Ersuchen der brasilianischen und portugiesischen Behörden den Fall zu bearbeiten, um mehrere parallele Untersuchungen zu vermeiden. Die Schweizer Behörden untersuchten im Laufe der Untersuchung des Skandals mehr als 1`000 Bankkonten bei über 40 Schweizer Banken, darunter Bestechungszahlungen in Höhe von einer Milliarde Dollar, die auf Schweizer Bankkonten überwiesen wurden. Zu den Banken, die angeblich involviert sind, gehörten Julius Bär, Credit Suisse, Union Bancaire Privée, Lombard Odier, Pictet und andere. Bislang sind bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Petrobras-Affäre 60 Strafverfahren anhängig, darunter zwei gegen Schweizer Finanzinstitute.

Die Schweiz steht in diesem Fall unter enormem internationalem Druck. Da Durchsuchungen von Schweizer Grossbanken nicht opportun sind, vermute ich, dass nur wenige der hängigen Verfahren, die diese Banken betreffen, in einem Gerichtssaal enden werden. Sie werden wahrscheinlich mit einer Vereinbarung enden, eine Bewährungsstrafe zu akzeptieren und eine Busse zu bezahlen. Damit wird das Verbrechen nicht öffentlich gemacht, und der Fall wird rasch abgeschlossen.

Betrachtet man all diese Fälle, so gewinnt man den Eindruck, dass es der Strafrechtsabteilung des Schweizerischen Bundesgerichts, der Schweizerischen Bundesanwaltschaft und Schweizer Behörden wie z.B. der Zürcher Steuerkommission II eher darum geht, das Gesetz zugunsten der Angeklagten und Mächtigen zu dehnen und zu biegen, um die Schweiz letztlich nicht nur als Steuerparadies, sondern auch als legalen sicheren Hafen für Kriminelle attraktiv zu machen.

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Human Rights Watch mit Bär-Mitarbeiter an Bord ignoriert Fall

In diesen schwierigen Zeiten in der Schweiz hatte ich keine Unterstützung von Schweizer Zivilorganisationen wie der Schweizerischen Opferhilfe, nicht einmal, um meine Familie zu schützen, insbesondere meine Tochter, die zu Beginn des Falls sechs Jahre alt war. Human Rights Watch, Schweiz, wo Dr. Raymond Bär, Ehrenpräsident der Julius Bär Gruppe, im Beirat vertreten war, hat mich nicht unterstützt.

Deshalb musste ich 2006 die Schweiz in Richtung Mauritius verlassen, um meiner Familie einen besseren Lebensumfeld zu geben und uns vor Stalkern zu schützen. Zu Beginn meines Kampfes hatte ich nur die Unterstützung des Tax Justice Network, London, meines amerikanischen Anwalts Jack A. Blum, des britischen Whistleblowers Martin Woods sowie des unabhängigen Schweizer Enthüllungsjournalisten Gian Trepp, der 2006 in der linken Wochenzeitung über meinen Fall berichtete.

Für weitere Einzelheiten finden Sie hier die rechtlichen Schlüsselelemente der Beschwerde eingereicht an das Schweizerische Bundesgericht am 6. Juli 2020.

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In der Beschwerde geht es um den Präsidenten der Strafrechtsabteilung und Bundesrichter Christian Denys und seinen Gerichtsschreiber Dr. Andreas Traub.  Die Beschwerde lautet

  • betreffend den folgenden Ablehnungsgründe (Bundesgesetz des Schweizerischen Bundesgerichts mit dem Artikel BGG Art.34. 1, a und e) und den objektiven Anschein eines Verdachts auf Befangenheit und Unparteilichkeit von Richter Denys und Gerichtsschreiber Traub in Bezug auf die Beurteilung der Beschwerde vom 3. März 2020, die von mir in der Sache des Bundesgerichtsurteils vom 17. Juni 2020 (6B_280/2020) eingereicht wurde,
  • auf dem Grundsatz, dass gemäss Artikel 30 Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung und Artikel 6 Absatz 1 der EMRK jede Person das Recht hat, dass ihre Sache von einem unparteiischen Richter ohne Einmischung durch äuŸere Umstände oder Vorurteile verhandelt wird,
  • über die Tatsache, dass die Garantie des Verfassungsrichters verletzt wird, wenn bei objektiven Erwägungen Umstände vorliegen, die den objektiven Anschein einer Befangenheit oder die Gefahr einer Befangenheit begründen können.

Der wichtigste Teil der Beschwerde ist ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub in Bezug auf die am 3. März 2020 beim Schweizerischen Bundesgericht eingereichte Beschwerde und dessen Urteil vom 17. Juni 2020 (6B_280/2020). In zweiter Linie bezog sich der Antrag auf Ausschluss von Richter Denys und Gerichtsschreiber Traub in Bezug auf die Beschwerde vom 3. März 2020 auf das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2020 (6B_280/2020), wonach das entsprechende Urteil des Anscheins der Befangenheit von unabhängigen Richtern neu zu beurteilen ist.

  1. Die Zusammensetzung des Spruchkörpers für das oben vorgenannte Urteil war für mich vor dem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts nicht erkennbar, da die Strafrechtsabteilung des Schweizerischen Bundesgerichts die Zusammensetzung des Spruchkörpers grundsätzlich erst dann bekannt gibt, wenn das Urteil ergangen ist oder schriftlich vorliegt, weshalb sich die Beschwerde nun nur gegen den Präsidenten der strafrechtlichen Abteilung und den Gerichtsschreiber richtet.
  • Das Urteil wurde mir am 1. Juli 2020 per Post zugestellt. Die vorliegende Beschwerde wurde fristgerecht unmittelbar nach Erhalt des Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2020 (6B_280/2020) eingereicht, nachdem die Identität der drei Mitglieder des Spruchkörpers bekannt wurde. Gemäss dem Artikel 1B_542/2018 des Bundesgerichtsurteils. 3.1. gilt ein Antrag, der sechs bis sieben Tage nach Bekanntwerden des Grundes für den Ausschluss von Gerichtsmitgliedern eingereicht wird, als fristgerecht.

Ein offensichtlicher Beurteilungsfehler, der während des Prozesses nicht korrigiert wurde bestand beispielsweise darin, dass die Daten von einer karibischen Bank, d.h. Julius Baer Bank and Trust Company Ltd, Kaimaninseln, stammen würden. Seit Beginn der Untersuchung und des Strafverfahrens am 17. Juni 2005 habe ich dieser falsche Sachverhalt mehrmals im Rahmen der Ermittlungen des Staatsanwalts und vor Gericht korrigiert. Die Daten stammten von einer als Treuhandgesellschaft registrierten Buchhaltungs- und Verwaltungsgesellschaft, der Julius Baer Trust Company Ltd. auf den Kaimaninseln, und nicht von einer Bank. Somit waren diese Daten weder durch das Cayman Bankgeheimnis noch durch das Schweizer Bankgeheimnis geschützt.

Die Darstellung des Sachverhalts im Gerichtsurteil vom 10. Oktober 2018 (6B_1314/2016 und 6B_1318/2016, Seite 4, A. Fakten) ist daher wiederum unrichtig und irreführend. Nach 14 Jahren der Untersuchung wurden der zentrale wirtschaftliche Sachverhalt im Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 10. Oktober 2018 (6B_1314/2016 und 6B_1318/2016) immer noch nicht korrekt dargestellt. Unter Berücksichtigung weiterer festgestellter Fehler im Gerichtsurteil vom 10. Oktober 2018 kann der objektive Anschein einer anhaltenden Befangenheit und Voreingenommenheit des Gerichtsschreibers nicht ausgeschlossen werden.

  • Ich habe groŸes Interesse daran, dieses unsägliche Strafverfahren zu einem endgültigen Ende zu bringen, aber dies steht nicht unter meiner Kontrolle. Die ausführliche Beschwerde vom 3. März 2020 zeigt in umfassender Weise, dass die undurchsichtige und leichtfertige Art und Weise wie die Verantwortlichen das langwierige Strafverfahren erheblich selbst verzögert haben, es äuŸerst schwierig gemacht hatten, das Verfahren nach dem Gesetz zu einem ordnungsgemäŸen Abschluss zu bringen.

Im Hinblick auf die Beschwerde vom 3. März 2020 und den Entscheid 6B_280/2020 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2020 stelle ich daher folgende Anträge:

1.  Richter Denys und Gerichtsschreiber Traub müssen aufgrund der Verletzung von Art. 30 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie Art. 34 Abs. 1 Buchst. a und e und der Tatsache, dass bei objektiver Würdigung der Umstände und Tatsachen das Vorliegen von Vorurteilen und Befangenheit für die Beurteilung der Beschwerde vom 3. März 2020 als Personen, die nicht rechtmässig die Funktionen des Gerichtspräsidenten (Vorsitzender Richter) und des Gerichtsschreibers ausgeübt haben, ausgeschlossen werden. Daher sollte eine œberprüfung des Urteils vom 17. Juni 2020 zwingend sein und allenfalls rückwirkend angepasst werden.

Die Beschwerdegegner Denys und Traub hätten nach fünf Urteilen gegen mich in früheren Verfahren wissen müssen, dass sie als befangen und voreingenommen betrachtet werden könnten. Beide sind auch für die ausserordentliche Dauer des Gerichtsverfahrens vor dem Bundesgericht von 3 1/2 Jahren verantwortlich. In der Regel sind es 3 bis 4 Monate und in komplexen Fällen etwas länger, aber nicht 3 1/2 Jahre! Mein Fall ist zudem definitiv kein komplexer Fall, er wurde aufgrund von Inkompetenz und Rache kompliziert gemacht! Hinzu kommt, dass bereits 2004 auf den Cayman-Inseln ein Verfahren eröffnet wurde, und deshalb kann die Schweiz nach internationalem Recht kein weiteres Strafverfahren wegen desselben Verbrechens eröffnen. Die Schweiz hätte den Gerichten auf den Cayman-Inseln ihre Unterstützung anbieten können. Das Verfahren auf den Cayman-Inseln wurde 2007 eingestellt.

2.  Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2020 (6B_280/2020) sollte von unparteiischen und unvoreingenommenen Richtern, deren Aufgaben von dieser Abteilung der strafrechtlichen Abteilung getrennt sind, für ungültig erklärt und ordnungsgemäŸ neu beurteilt werden. Dies insbesondere im Hinblick auf die Gesamtverfahrensdauer und die Verzögerungen während der 15 Jahre, die diese Gerichtsverfahren gedauert haben.

3.  Wenn die Anträge 1 und 2 angenommen werden, sollte es mir erlaubt sein, innerhalb einer bestimmten Frist die Beschwerde vom 3. März 2020 zu aktualisieren und erneut einzureichen, insbesondere im Hinblick auf die übermäŸige Dauer des Gerichtsverfahrens von nun mehr als 15 Jahren.

4.  Der Beschwerde sollte aufschiebende Wirkung im Sinne von Art. 103 Abs. 3 BGG* gewährt werden, da angesichts der Gesamtdauer des Verfahrens über diese Gesuche und den Ausschluss von Gerichtsangehörigen entschieden werden muss, bevor die hängige Beschwerde vom 3. März 2020 neu beurteilt werden kann. (Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass der Fall offenbleibt und das Urteil nicht in Kraft ist oder nicht vollstreckt wird). Die Festlegung der Verfahrensdauer ist somit noch offen, obwohl sie bereits mindestens 15 Jahre beträgt, was vom Schweizerischen Bundesgericht in anderen Fällen als übertrieben und rechtswidrig beurteilt würde. 

*Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG), übersetzt in Bundesgesetz über das Schweizerische Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (ab 1. Januar 2019).

Weitere Fallgeschichte und Argumente

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Dr. Thomas Geiser.

1.  Die Strafrechtsabteilung des Bundesgerichts trägt neben dem Zürcher Obergericht (ZHC) und der Zürcher Staatsanwaltschaft (ZAGO) eine grosse und direkte Verantwortung für massive Verfahrensmängel und die grob überlange Verfahrensdauer in den Rechtsfällen 6B_1314/2016, 6B_1318/2016. Dazu gehört u.a. die Annahme einer übermäŸig langatmigen, langwierigen und sich wiederholenden 95-seitigen Beschwerde ohne jede rechtliche Substanz durch das Bundesgericht. Diese Feststellung wurde von den anerkannten Schweizer Experten Bundesrichter Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser und dem international anerkannten Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Mark Pieth gemacht.

Die Beschwerde der ZAGO wurde scharf kritisiert (und indirekt auch die Strafrechtsabteilung des Bundesgerichts), weil es in der Beschwerde an glaubwürdiger Substanz in Bezug auf rechtliche Anforderungen und Strafrecht mangelte. In drei Gutachten stellten die beiden Experten fest, dass die ZAGO das Prinzip des Art. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Seite 3) nicht berücksichtigte und damit eines der grundlegendsten Prinzipien des Schweizer Strafrechts missachtet habe. Die 95-seitige Beschwerde der ZAGO enthalte nur soziologische, rechtspolitische und wirtschaftliche œberlegungen (Seite 3), während strafrechtlich relevante Argumente gänzlich weggelassen wurden. Zudem wäre eine Gesetzesänderung erforderlich, um mich zu verurteilen oder eine Ausdehnung der Verwaltung der Interessen der Schweizer Holdinggesellschaften auf die Kaimaninseln zu gewähren (Seite 3).

2.  Solche grundlegenden und offensichtlichen Verletzungen sowie die übermäŸig lange, weitschweifige und langwierige Beschwerde hätten von Richter Denys nicht toleriert, akzeptiert oder zugelassen werden dürfen. Die Beschwerde der ZAGO hätte sofort zur Kürzung und rechtlichen œberprüfung zurückgewiesen werden müssen, was die Dauer des Gerichtsverfahrens vor dem Schweizerischen Bundesgericht massiv verkürzt und den Steuerzahlern grosse Kosten erspart hätte.

3.  Auch wenn die unzulängliche Anklage und Beschwerde der ZAGO bereits die Hauptursache für eine unhaltbare Verzögerung sowie Anwalts- und Verfahrenskosten gewesen offensichtlich waren, hätten die Schweizer Bundesrichter dies erkennen und berücksichtigen müssen. Im œbrigen lässt das Schweizerische Bundesgericht gemäss Bundesgerichtsentscheid 2C_204/2015 solche Beschwerden in der Regel nicht zu. Dies deutet darauf hin, dass Richter Denys ein klares Motiv, Voreingenommenheit und Vorurteile hatte. Die Strafrechtsabteilung brauchte dreieinhalb Jahre ab Einreichung der Beschwerde des ZOGA vom 21. November 2016, um das revidierte Urteil im Fall 6B_1314/3016, 6B1318/2016 auszuarbeiten, das gegenwärtig mit dem angeblichen Endurteil 6B_280/2020 vom 17. Juni 2020 endet.

4.  Das Urteil des Zürcher Obergerichts vom 29. November 2019 (SB190092 (Link 5)) wäre in der Tat eine endgültige Entscheidung gewesen, wenn ich nicht alle nationalen Rechtsmittel mit der Beschwerde vom 3. März 2020 und dem Urteil 6B_280/2020 vom 17. Juni 2020 ausgeschöpft hätte.

Im Urteil des Zürcher Obergerichts vom 29. November 2019 (SB190092) unter der œberschrift: Es wird zwar anerkannt (Seiten 38 – 42), hält es fest, dass weiterhin Beschwerde beim Bundesgericht der Schweiz eingelegt werden kann. Damit wird ausdrücklich bestätigt, dass der Entscheid des Obergerichts vom 29. November 2019 noch nicht rechtskräftig geworden ist. Es ist auch belegt, dass bis heute keine rechtskräftigen Entscheide der Judikative gegen mich vorliegen. Es ist unverständlich, dass in keinem ZAGO-Rechtsdokument erwähnt wird, dass gemäss dem Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 10. Oktober 2018 kein früherer Entscheid rechtskräftig geworden ist, da das Urteil des Zürcher Obergerichts vom 16. August 2016 durch das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 10. Oktober 2018 (Seite 46, Absatz 3) vollständig aufgehoben und an das Zürcher Obergericht zur Neubeurteilung zurückgeschickt worden war. Am 26. April 2019 bestätigte mir das Zürcher Obergericht korrekterweise: Dementsprechend gibt es derzeit keine bereits rechtskräftigen Urteile.

5.  Damit wird bestätigt, dass die im Bundesgerichtsurteil vom 10. Oktober 2018 zusammengefassten Gesamtverfahren 6B_1314/2016 und 6B_1318/2016 noch nicht vollzogen ist, d.h. es gibt keine Urteilspunkte, die rechtskräftig geworden sind.

6.  Am 21. November 2016 reichte meine Anwältin fristgerecht Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vom 16. August 2016 ein. Das schriftliche Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 10. Oktober 2018 (6B_1314/2016, 6B_1318/2016), d.h. 2 ü Jahre später, aber erst am 14. Februar 2019 bei meiner Anwältin eingegangen ist. Das Zürcher Obergericht hat das neue Urteil vom 29. November 2019 erst am 3. Februar 2020 an meine Anwältin gesandt. Meine Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht datiert vom 20. März 2020 wurde mit Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2020 abgewiesen. Dieses Urteil ist mir erst am 1. Juli 2020 per Post zugegangen. Eine Dauer von 3 1/2 Jahren für die Behandlung der Angelegenheit vor dem Schweizerischen Bundesgericht ist eine übermäŸig lange Zeit, um eine einfache Rechtsfrage wie Was qualifiziert einen als Angestellten auf den Cayman Islands in einer Cayman Bank? und Wie hängt das mit dem Schweizer Bankgeheimnis zusammen? Die Gesamtdauer dieses einfachen Rechtsfalles von 15 Jahren muss als extrem betrachtet werden und ist speziell darauf ausgerichtet, Vergeltung zu bewirken.

7.  Die exzessiven Verzögerungen, die Steuergelder und die Zeit, die Richter Denys und Gerichtsschreiber Traub für unnötige Verfahrenshandlungen verschwendet haben, spiegeln offene und eklatante Vorurteile nicht nur mir gegenüber wieder, sondern auch die völlige Missachtung und Respektlosigkeit gegenüber unabhängigen Dritten und Mitgliedern der –ffentlichkeit, welche diesen Fall verfolgten.

8.  Als zusätzliche Rechtfertigung für meinen Antrag auf Ausschluss von Richter Denys dienen weitere Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts. Insbesondere das Bundesgerichtsurteil 6B_222/2017 der Abteilung Strafrecht (Nichteintreten betreffend Unterdrückung von Dokumenten, Urkundenfälschung usw.) in Bezug auf Mitarbeitern der Bank Julius Bär & Co., Zürich. Der Vorwurf lautete, dass Angestellte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vom 27. Juli 2005 meinen unterschriebenen Arbeitsvertrag absichtlich unterdrückt haben, der bewies, dass ich bei einem Kaiman und nicht bei einer Schweizer Firma angestellt war. Später begründete dieser unterdrückte Arbeitsvertrag den Freispruch von einer Verletzung des Schweizer Bank- und des Geschäftsgeheimnisses.

Die Verfügung «Herausgabe Personaldossier von Rudolf Elmer » der Staatsanwaltschaft wurde auf der Grundlage der von der Bank Julius Bär & Co. erhobenen Strafanzeige erlassen. Die Verfügung datierte vom 17. Juni 2005. Diese Beschwerde wurde im Einzelrichterentscheid von Richter Denys mit Urteil 6B 222/2017 abgewiesen.

Nach Schweizer Recht kann der Staatsanwalt ein Unternehmen oder einen Dritten zwingen, bestimmte Informationen zu liefern. In meinem Fall übergab die Bank Julius Bär mein Sozialversicherungsabkommen mit Julius Bär, Zürich, aber nicht meinen unterzeichneten Arbeitsvertrag mit Julius Baer Bank & Trust Company Ltd, Cayman Islands. Das Sozialversicherungsabkommen wurde vom Staatsanwalt nur dazu benutzt, um festzustellen, dass ich bei einer Schweizer Bank angestellt war. Schlimmer noch, der Kaiman-Arbeitsvertrag wurde bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und nicht in die Gerichtsakten aufgenommen, eine missbräuchliche Unterdrückung von Beweismitteln, die der Staatsanwalt erst im Jahr 2016 in einem Interview und im Gerichtssaal öffentlich zugeben musste (SONNTAGSZEITUNG 1. August 2016, ein Justiz-Skandal).

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Alexandra Bergmann.

9.  Im Bundesgerichtsurteil 6B_1223/2017 vom 12. Dezember 2017 der Strafrechtsabteilung vom 12. Dezember 2017 betreffend Falschaussage (Artikel 307 des Strafrechts) des beschuldigten General Counsel der Julius Bär Holding AG. Als Präsident des Gerichts und des Verfahrens wies Richter Denys die Beschwerde ab. Die Abweisung bezog sich auf die folgende Falschaussage des General Counsel der Julius Bär Holding AG – der seit 2002 für meinen Fall bei der Bank rechtlich verantwortlich war – anlässlich der Vernehmung durch Staatsanwältin A. Bergmann am 14. August 2008. Auf die zentrale Frage zum Strafverfahren SB 110200 gegen mich (Zitate) machte der General Counsel folgende Aussage:

Frage: Staatsanwältin A. Bergmann: Welchen Gesetzen zum Bankgeheimnis unterlag er [Rudolf Elmer]? »

Antwort: Zeuge Christoph Hiestand, General Counsel: «Gewiss, den lokalen, caymanischer Gesetzen zum Bankgeheimnis. Immerhin war er formell bei der Bank angestellt und unterlag daher auch dem schweizerischen Bankgeheimnis. »

Diese Zeugenaussage war eindeutig falsch und hätte entsprechend gestrichen werden müssen bzw. der General Counsel für die vorsätzlich falsche Zeugenaussage zur Verantwortung gezogen werden.

Richter Denys wies jedoch meine Beschwerde bezüglich Falschaussage mit dem bundesgerichtlichen Urteil 6B_1223/2017 vom 12. Dezember 2017 ab. Dies ist ein weiteres Urteil von Richter Denys, das Voreingenommenheit und Vorurteile erkennen lässt.

10.  Im Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 16. März 2015 (6B_193/2015) entschied die Strafrechtsabteilung in der Sache Genugtuung und Willkür in Bezug auf die Einstellung des Strafverfahrens gegen meine Ehefrau wegen Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses. Die Forderung nach einer Entschädigung von mindestens CHF 5`000 wurde von den Gerichten abgewiesen, obwohl unter anderem unsere Tochter, die damals 11 Jahre alt war, eine psychologische Behandlung dringend benötigte – sie hat später einen Selbstmordversuch unternommen – und meine Ehefrau juristischen Beistand brauchte. Der Präsident des Gerichts war wiederum Richter Denys.

11.  Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 19. Januar 2017 (6B_1318/2016) entschied die Strafrechtsabteilung, das Gesuch in der Sache Beurteilung der Strafe (versuchte Nötigung etc.); Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände; Willkür; Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtshilfe abzulehnen. Unter anderem sind Familienbilder, Gegenstände, die meiner Tochter gehören, darunter auch von ihren geschriebenen Kindergeschichten, von den Behörden immer noch nicht zurückgegeben worden. Der Präsident des Gerichts war wiederum Richter Denys.

12.  Es ist daher davon auszugehen, dass im Verfahren 6B_280/2020 der Spruchkörper nur aus Bundesrichtern der Strafrechtsabteilung bestehend kein sachgerechtes, rechtskonformes und unabhängiges Urteil gefällt hatte. Damit wurde Art. 30 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung nicht eingehalten (Bundesverfügung 5A_374/2012 und 16. August 2012 E. 2.1.; 5A_654/2010 vom 30. September 2011 E.1.). Die Bundesverfassung fordert, dass ein unabhängiges und unparteiisches Gericht über den Sachverhalt entscheidet.

Schweiz: legaler sicherer Hafen für Kriminelle, Gefängnisstrafe für Informanten

1)  Das Recht (Steuer-, Straf- und Zivilrecht) ist im Allgemeinen lax und geschäftsfreundlich (z.B. ist die FIFA keine Aktiengesellschaft, sondern nur ein Verein nach Schweizer Recht, der in Zürich erhebliche rechtliche und steuerliche Vorteile geniesst).

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Alain Driancourt.

2)  Die Rechtsprechung ist unternehmensfreundlich (z.B. bescheidene Bussen: Alain Driancourt, der Offshore-Gesellschaften gründete, um ein Bestechungsprogramm für nigerianische Beamte durchzuführen), und kurze Verjährungsfristen.

Die Vermögensverwaltungsgesellschaft Driancourt & Cie wurde von den Schweizer Behörden wegen unzureichender Kontrollen im Hinblick auf die Korruptionsrisiken in Nigeria aufgelöst. Absprachen bei der Bestechung und unzureichende Kontrollen! Korruption in Nigeria, nicht in der Schweiz! Driancourt wurde verboten, in der Schweiz als Finanzintermediär tätig zu sein. Keine Gefängnisstrafe, nicht einmal eine Geldstrafe auŸer CHF 1`000 (US-$1065) für Verfahrenskosten.

3)  Verletzung des Bankgeheimnisses z.B. heute Höchststrafe fünf Jahre Gefängnis, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses drei Jahre, Wirtschaftsspionage bis zu fünf Jahren.

Die Informanten des Cum-Ex-Skandals erhielten in Deutschland Beifall, wurden in der Schweiz wegen Verletzung des Bankgeheimnisses vor Gericht gestellt und erhielten in der Schweiz Bewährungsstrafen und Kostenauflagen.

  • Bescheidene Bundesankläger (Michael Lauber, aber auch sein Vorgänger musste entlassen werden).
  •  Milde Strafen für Bankiers oder sogar der Deal, der gemacht wurde, um HSBC Mängel im Kampf gegen die Geldwäsche vorzuwerfen, nur BuŸgeld in Höhe von 43 Millionen US-Dollar, aber nichts für die Beihilfe den Kunden zu helfen, Millionen von Dollar an Vermögenswerten vor Steuerbehörden zu verbergen.
  • Die schweizerische Finanzmarktaufsicht über die Banken erfolgt durch die Selbstregulierung (FINMA), nicht durch eine offizielle, staatliche Behörde.
  • Kein Whistleblower-Gesetz, alle Whistleblower werden verurteilt (z.B. Falciani fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen Wirtschaftsspionage)

8) Strafverfahren gegen mächtige Personen und Organisationen werden absichtlich verzögert und in die Länge gezogen, um das Verfahren in die Verjährung (z.B. FIFA) zu führen.

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Trailer für Dokumentarfilme


“Offshore: Elmer and Swiss Bank Secrecy

A Leak in Paradise

Webpage: https://www.rudolfelmer.com/
Twitter:                                @SwissWB
Facebook                          Swiss Whistleblower

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2 Responses to "Liegt eine Verschwörung zwischen den Schweizer Gerichten und der Schweizerischen Bundesanwaltschaft vor?"

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